Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir legen großen Wert auf Nachhaltigkeit und den Schutz unserer Umwelt. Gemäß dem aktuellen Verpackungsgesetz (§ 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG) informieren wir Sie hiermit über unsere Verpflichtungen und Ihre Rückgabemöglichkeiten.
⚖️ Gesetzliche Verpflichtung
Wir sind dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen, um deren ordnungsgemäße Verwertung sicherzustellen:
Hierzu zählen beispielsweise Paletten, Großverpackungen und ähnliche Materialien.
Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen.
Verpackungen, für die eine Systembeteiligung nach § 7 Abs. 5 VerpackG nicht möglich ist.
Spezielle Verkaufsverpackungen für Produkte, die Schadstoffe enthalten.
Sämtliche Verpackungen, die für eine mehrfache Verwendung konzipiert sind.
Unser Beitrag zum Umweltschutz
Bei der Lieferung unserer Produkte wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, welches wir unentgeltlich zurücknehmen. Wir stellen damit die Rückführung des Materials in den Verwertungskreislauf sicher.
Durch diese gezielte Rückführung erzielen wir gemeinsam bessere Ergebnisse beim Recycling und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG.
📍 Abgabemöglichkeit
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich abgeben.
Stand: April 2026. Gemeinsam für eine saubere Heimat.