Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir legen großen Wert auf Nachhaltigkeit und den Schutz unserer Umwelt. Gemäß dem aktuellen Verpackungsgesetz (§ 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG) informieren wir Sie hiermit über unsere Verpflichtungen und Ihre Rückgabemöglichkeiten.

⚖️ Gesetzliche Verpflichtung

Wir sind dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen, um deren ordnungsgemäße Verwertung sicherzustellen:

Transportverpackungen

Hierzu zählen beispielsweise Paletten, Großverpackungen und ähnliche Materialien.

Gewerbeverpackungen

Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen.

Systemunverträgliche Verpackungen

Verpackungen, für die eine Systembeteiligung nach § 7 Abs. 5 VerpackG nicht möglich ist.

Schadstoffhaltige Füllgüter

Spezielle Verkaufsverpackungen für Produkte, die Schadstoffe enthalten.

Mehrwegverpackungen

Sämtliche Verpackungen, die für eine mehrfache Verwendung konzipiert sind.

Unser Beitrag zum Umweltschutz

Bei der Lieferung unserer Produkte wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, welches wir unentgeltlich zurücknehmen. Wir stellen damit die Rückführung des Materials in den Verwertungskreislauf sicher.

Durch diese gezielte Rückführung erzielen wir gemeinsam bessere Ergebnisse beim Recycling und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG.

📍 Abgabemöglichkeit

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich abgeben.

Stand: April 2026. Gemeinsam für eine saubere Heimat.